Hörner zum Anklipsen
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Unsere Lieblinge sind in den letzten Jahren durch wiederholt auftretende Beißvorfälle in den Mittelpunkt öffentlichen Interesses geraten. Verantwortungsvolle Hundehalter sind sich einig: Schuld ist nicht der Hund, sondern der Halter!

 

Gesetzgeber und Behörden sowie die Bürger fordern diese Verantwortung mit Recht von uns ein. So werden immer mehr Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Bürger vor dem Hund schützen sollen. Hierzu gehört oftmals die Maulkorbpflicht. Was dabei nicht bedacht wird: Es gibt bisher keine geeigneten Maulkörbe für kurzschnäuzige Rassen, wie z. B. Bulldogge, Boxer, Mops o. a.

 

Wir haben uns vorgenommen, dem Halter kurzschnäuziger Hunde zu ermöglichen, seine Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung wahrnehmen zu können und einen Maulkorb entwickelt, der optimalen Schutz, dem Hund aber gleichzeitig maximale Bewegungsfreiheit bietet.

 

Grundüberlegung war, daß auf Grund des verkürzten Fanges kein Maulkorb  angebracht werden kann. Hier hilft nur ein Korb, der den gesamten Kopf umfaßt. Dies ist natürlich eine erhebliche Einschränkung für den Hund. Deshalb fertigen wir den Kopfmaulkorb aus Stahldraht, der das Gesichtsfeld des Hundes nicht beeinträchtigt und ihm somit Sicherheit und Bewegungsfreiheit gibt.

 

Der Kopfmaulkorb ist patentrechtlich geschützt. Patent-Nr.: 10 2009 038 842